Die Helfervertretung besteht aus dem Helfersprecher und zwei Stellvertretern. 

Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem – übrigens ebenfalls ehrenamtlichen – Ortsbeauftragten als Behördenleitung. 

Darüber hinaus vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Angehörigen des Ortsverbands auch gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks. 

Die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten eines jeden Bundeslandes gewählten Landessprecher vertreten dementsprechend die Interessen der Ehrenamtlichen auf Landesebene gegenüber dem THW-Landesbeauftragten, der Bundessprecher als "höchster" ehrenamtlicher Funktionsträger gegenüber der THW-Leitung. 

Der Helfersprecher vertritt und unterstützt die Helfer bei Problemen und tritt als Vermittler auf. Der Helfersprecher berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen mit anzuhören. 

Er ist Mitglied des Ortsausschusses. 

Die Aufgaben des Helfersprechers im Einzelnen :

Die Helfersprecherinnen bzw. Helfersprecher vertreten die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern und arbeiten mit diesen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes vertrauensvoll zusammen. ( §9 (1) THW-Mitwirkungsrichtlinie). 

  • Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden.
  • Die Wahrnehmung seiner Funktion als Helfersprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
  • Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der:
    • Berufung und Abberufung von Führungskräften
    • Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
    • Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten
    • Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
    • Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
    • Berufung und Abberufung des OB
  • Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten.Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
  • Er arbeitet vertrauensvoll mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern zusammen.