Februar  2012
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Örtliche Gefahren Abwehr

Unter dem Begriff “Örtliche Gefahrenabwehr” trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen der Landkreisen und Kommunen Rechnung. Den Ortsverbänden ist es damit möglich, spezielles Gerät, was  je nach Einbindung und Lage, für die Unterstützung der örtlichen Behörden und Hilfsorganisationen benötigt wird, in Eigenregie zu beschaffen.

Die über diesen Weg beschaffte Ausstattung ist vorwiegend aus Mitteln der örtlichen Helfervereinigungen, durch Unterstützung von Stadt und Landkreis oder durch Spenden von privaten Haushalten und Unternehmen finanziert worden.


Durch diese Ausstattung ist ein erweitertes Arbeiten Möglich wie z.B.:

  • Errichtung eines Bereitstellungsraumes
  • Hochwasserschutz
  • Hochwasserverteidigung
  • Havariefälle
  • und vieles mehr